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Die Reportbezeichnung soll aussagekräftig und selbsterklärend sein. Am besten gelingt das durch eine klare und präzise Beschreibung des Inhalts. Trotzdem ist die Bezeichnung so kurz wie möglich zu halten
Grundsätzlich gelten die an anderer Stelle im Handbuch beschrieben Konventionen zu Schreibstil und Namensgebung.
Zusätzlich gilt folgendes.
1.Um die Bezeichnung gut lesbar zu machen, sollen Leerzeichen an passender Stelle enthalten sein.
2.Trennzeichen wie Schrägstrich oder Bindestrich sind sparsam einzufügen und auch nur dann, wenn es die Lesbarkeit erheblich erhöht oder durch eine andernorts definierte Schreibweise vorgegeben ist.
3.Die Bezeichnung enthält keine Datums- oder Zeitstempel oder Versionsangaben.
4.Es sollen keine Abteilungs- oder Personennamen enthalten sein.
5.Die Bezeichnung wird in Title Case geschrieben gemäss Konventionen.
In berechtigten Fällen können die Vorgaben 3 und 4 vernachlässigt werden.